sind zum Preis von 8€ erhältlich bei
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Esso Tankstelle
Schramm |
ESSO - Station Rupprecht Nürnbergerstr. 81
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Angel-Shop |
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Samenhaus Mühling |
Anglertreff
Langwasser |
Dorfmarkt
Simonshofen |
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Sportangler-Zentrale |
Zoofachmarkt Haller |
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Wir weisen auf folgende Punkte hin, da das Angeln an gesetzliche Regelungen gebunden ist und es hier um Tiere geht, die entsprechend des Tierschutzgesetzes behandelt werden müssen. (Auszug aus der Tageskarte):
Kunstköder sowie der tote Köderfisch dürfen nur mit einem Einfachhaken nicht kleiner als Hakengröße 1.0 verwendet werden. Verboten ist das Angeln mit Hundefutter z.B. Frolic u.s.w.
Geangelt werden kann am Bürgerweiher in Schnaittach und am Simonshofer Weiher.
Es können Karpfen, Schleie, Graskarpfen, Aal, Hecht, Zander und Wels geangelt werden.
Fangbeschränkung: Gefangen werden dürfen pro Tag: 2 Karpfen oder Graskarpfen, 2 Schleien, 2 Aale, ein Raubfisch
Schonmaße: Karpfen 36 cm, Schleie 26 cm, Graskarpfen 60 cm, Aal 40 cm, Hecht 55 cm, Zander 55 cm und Wels ( Waller ) 70 cm
Schonzeit bei Raubfischen: vom 1. Januar bis einschließlich 30. April. Für alle anderen Fischarten gelten die staatlichen Schonzeiten.
Der gültige staatliche Fischereischein ist erforderlich.
Gestattet sind 2 Handangeln mit jeweils einem Köder, auf Raubfische darf nur mit einer Handangel gefischt werden.
Auf die Einhaltung der Schonmaße, Schonzeiten und der Fang - Beschränkungen ist unbedingt zu achten.
Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt.
Alle Fische sind sobald sie in Besitz ( knotenfreier Setzkäscher, Karpfensack, Rucksack etc. ) genommen werden, in die Tageskarte mit Kugelschreiber einzutragen. Haltung der Fische zum Zwecke des Austausches ist nicht erlaubt. Hälterung auf die kürzest mögliche Zeit beschränken.
Alle Fische, sofern sie nicht gegen die Verordnungen verstoßen, müssen mitgenommen werden.
Das Angeln ist 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Das Aalangeln ist bis 24°° Uhr, in der Sommerzeit bis 1°° Uhr erlaubt. Das Nachtangeln ist verboten.
Der Angelplatz ist sauber zu halten. Parken, Mindestabstand zum Gewässer 10 m. Vorhandene Parkplätze sind zu benützen. Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber.
Den Aufsichtsorganen ist unbedingt folge zu leisten.
Verstöße gegen diese Verordnungen können mit dem Entzug der Tageskarte geahndet werden.