Angeln für Kinder und Jugendliche in Bayern 

Unter 10 Jahren
Ab dem 10. Lebensjahr
Ab 14 mit Fischerprüfung
Ab 18 Jahre
Der Fischereischein
Der Erlaubnisschein
Die staatliche Fischerprüfung

Adressen

Informationsquelle

Unter 10 Jahren

Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang als Helfer eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Für ein Kind unter 10 Jahren ist ein Erlaubnisschein und Jugendfischereischein nicht erforderlich. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen. Der Gewässerbesitzer oder -pächter kann vorschreiben, dass Kinder unter 10 Jahren nicht am Angeln beteiligt werden dürfen.

Das Kind unter 10 Jahren darf die Angel auswerfen, unter Aufsicht den Drill durchführen, aber keinesfalls einen Fisch töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, sollte ein Elternteil oder eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit sofort eingreifen können und sich keinesfalls von der Angel entfernen. Weitere Auskünfte hierzu gibt es in unserem Faltblatt „Angeln mit Kindern unter 10 Jahren" sowie per Faxabruf unter der Nummer 089 / 7451 52315-12. Weitere Erläuterungen

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Ab dem 10. Lebensjahr

Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein besitzen und einen Jugenderlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen Fischereischein haben. Er benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn er auch eine Angel bei sich führt. Ist er nur als Aufsichtsperson anwesend, benötigt er keinen Erlaubnisschein. Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit der jeweilige Gewässerbesitzer nicht andere Vorschriften erlassen hat.

Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die Staatliche Fischerprüfung machen. Den Fischereischein für Erwachsene erhält er jedoch erst an seinem 14. Geburtstag.

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Ab 14 mit Fischerprüfung

Ein Jugendlicher, der das 14. Lebensjahr vollendet und die staatliche Fischerprüfung bestanden hat, verfügt über zwei Wahlmöglichkeiten:

a) Er fischt weiter mit dem Jugendfischereischein und dem Jugenderlaubnisschein in Begleitung eines erwachsenen Anglers.

b) Er löst den Fischereischein für Erwachsene und einen Erlaubnisschein für Erwachsene. In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht angeln.

Im Falle b) kann der Pächter eines Fischereigewässers oder der Fischereiwasserbesitzer jedoch weitere Beschränkungen erlassen, falls er dies für notwendig hält. So kann er beispielsweise nur eine Handangel erlauben.

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Ab 18 Jahre

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann eine Person nur noch fischen, wenn sie die Fischerprüfung bestanden und einen Fischereischein für Erwachsene gelöst hat. Die Verwendung eines Jugendfischereischeins durch eine Person, die bereits 18 Jahre alt ist, stellt einen Straftatbestand dar.

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Der Fischereischein

Den Fischereischein bzw. den Jugendfischereischein muss jeder Angler am Gewässer bei sich führen. Dieser amtliche Ausweis bezeugt, dass der Angler die staatliche Fischerprüfung absolviert hat. Beim Jugendfischereischein dient sie als Nachweis, dass sich der Jugendliche in der Ausbildung zum Fischer befindet. Der Fischereischein und der Jugendfischereischein sind bei der Wohnsitzgemeinde des Anglers erhältlich (in München beim Kreisverwaltungsreferat).

Die Gebühr für den Jugendfischereischein beträgt 30,00 DM. Er ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gültig. Bei Jugendlichen über 14 Jahren beträgt die Gebühr 10,00 DM zuzüglich 5,00 DM pro Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Der Fischereischein für Erwachsene wird auf Lebenszeit ausgestellt. Der Fischereischein auf Lebenszeit kostet 70,00 DM. Hinzu kommt die Fischereiabgabe, die alle fünf Jahre bezahlt werden muss und 80,00 DM beträgt. Die Fischereiabgabe kann auch auf Lebenszeit in einem Betrag gezahlt werden. Sie beträgt dann je nach Alter bis zu 600,00 DM.

Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung zahlen für den Fischereischein auf Lebenszeit ebenfalls 70,00 DM und eine ermäßigte Fischereiabgabe in Höhe von 40,00 DM Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren. Bei Einmalzahlung der Fischereiabgabe für die gesamte Lebenszeit gibt es für Jugendliche keine Ermäßigung.

Der erteilte Fischereischein ist von der Person, für die er ausgestellt wird, persönlich abzuholen. Dabei ist die Inhaberunterschrift zu leisten.

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Der Erlaubnisschein

Der Erlaubnisschein ist die Genehmigung des jeweiligen Gewässerbesitzers bzw. Gewässerpächters, dass der Angler in seinem Gewässer angeln darf. Dieses Dokument wird auf den Namen des Anglers ausgestellt und ist beim Angeln mitzuführen. Erlaubnisscheine gibt es als Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tageserlaubnisscheine. Sie werden auch als Jahres-, Monats- Wochen- oder Tageskarte bezeichnet. Der Erlaubnisschein ist beim jeweiligen Gewässerpächter oder Besitzer erhältlich. An größeren Gewässern gibt es zumeist mehrere Verkaufsstellen für derartige Erlaubnisscheine.

Eine Vielzahl von Angelgewässern und die zugehörigen Verkaufsstellen für Erlaubnisscheine sind in dem Buch „Angeln in Bayern" verzeichnet, das im Buchhandel und beim Verlag Kastner zum Preis von 19,80 Mark gegen Vorauskasse erhältlich ist.

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Die staatliche Fischerprüfung

Diese Prüfung muss in Bayern jeder volljährige Angler absolviert haben. Die Fischerprüfung findet landeseinheitlich einmal im Jahr am ersten Samstag im März statt. Wer zu diesem Datum das 12. Lebensjahr vollendet hat, kann an der Fischerprüfung teilnehmen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Besuch eines Ausbildungskurses, den in der Regel Fischereivereine aber auch private Veranstalter durchführen. Diese Kurse beginnen zumeist im Spätherbst und finden am Abend oder am Wochenende statt. Dieser Ausbildungskurs hat einen Umfang von mindestens 30 Stunden und beinhaltet neben einem umfangreichen theoretischen Teil auch eine praktischen Teil, bei der jeder Teilnehmer einen Fisch sachgerecht töten und schlachten muss.

Informationen zu den Terminen und Orten der Ausbildungskurse sind erhältlich bei den Fischereiverbänden auf Bezirksebene, beim Landesfischereiverband und bei der Landesanstalt für Fischerei

Zur Prüfung muss sich jeder Teilnehmer bei der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei auf dem dafür vorgesehen Formular bis 1. Dezember angemeldet haben. Gleichzeitig ist eine Gebühr von 50 Mark zu bezahlen (per Einzugsermächtigung oder Scheck). Die Anmeldeformulare sind bei der Wohnsitzgemeinde erhältlich. 

Weitere Informationen zur Prüfung gibt die Broschüre "Die staatliche Fischerprüfung in Bayern", die für 19,80 DM (zuzüglich Versandkosten) beim Landesfischereiverband Bayern erhältlich ist.

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Adressen

Die Adressen finden Sie unter Links

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Quelle

Bayerische Fischerjugend - Landesjugendleitung,
Pechdellerstraße 16
81545 München
Telefon 089/642726-31,-32
Telefax 089/64 27 26-34 
Email: Fischerjugend.Bayern@t-online.de

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